Allgemeine Geschäftsbedingungen (Liefer- und Zahlungsbedingungen)

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der Midas Surfaces GmbH (nachfolgend "Verkäufer" oder „wir“ genannt) und ihren Bestellerinnen und Bestellern (nachfolgend „Kunden“ genannt), sofern nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Die AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und gelten als akzeptiert, sofern der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich widerspricht.


§ 2 Angebot und Auftrag, Vertragsabschluss

1.    Unsere Angebote sind freibleibend, soweit wir sie nicht ausdrücklich schriftlich als bindend bezeichnet haben.

2.    Die Darstellung des Sortiments in den jeweiligen aktuellen Katalogen oder Prospekten stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar. Indem der Kunde eine Bestellung an uns      schickt, gibt er ein verbindliches Angebot ab. Wir behalten uns die freie Entscheidung über die Annahme jedes Angebots vor.

3.    Sollten Angaben zum Sortiment falsch gewesen sein oder sind Mindestbestellmengen zu beachten, werden wir wenn möglich ein Gegenangebot unterbreiten, über dessen Annahme der Kunde frei entscheiden kann. Sollten wir ein Angebot des Bestellers nicht annehmen, teilen wir dies dem Besteller unverzüglich mit.

4.    Bei Kauf nach Muster oder Versuchsprodukten behalten wir uns Abweichungen in Qualität, Farbe und Ausführung vor, soweit diese fertigungstechnisch oder durch     Produktweiterentwicklungen bedingt sind. Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist, gelten im Zweifel die Angaben in dem von uns gestellten     Datenblättern.

5.    Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch unsere Zulieferer; dieser Vorbehalt gilt nur für den Fall, dass wir mit dem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen und eine etwaige Falsch- oder Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben. § 2 Nr. 6, Satz 2 gilt entsprechend.

6.    Stellt sich heraus, dass die bestellte Ware nicht verfügbar ist, behalten wir uns den Rücktritt vom Vertrag vor. Der Kunde wird unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit     informieren und etwaige vom Besteller bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

7.    Übersteigt die Bestellung handelsübliche Mengen, behalten wir uns eine entsprechende Beschränkung vor.

8.    Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.

 

§ 3 Auskünfte, Raterteilung und Informationspflicht

1.    Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratungen und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch    unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Hiervon unberührt bleiben grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

2.    Der Kunde sichert zu mit der Bestätigung des Angebots, dass er das entsprechende Datenblatt zur richtigen Verarbeitung und Pflege des Produkts, aufmerksam gelesen und    zur Kenntnis genommen hat. Der Kunde ist selbst für die korrekte Handhabung und Umsetzung der Hinweise, die im Datenblatt gegeben werden, verantwortlich sowie für seine Erfüllungsgehilfen.


§ 4 Preise

1.    Die Preise verstehen sich in Euro (EUR) und beinhalten die gesetzliche deutsche Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

2.    Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Die Preise gelten ab Werk bzw. ab Auslieferungslager. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen    Vertragsabschluss und vereinbarten Liefertermin mehr als drei Monate liegen und sich die Herstellungskosten aufgrund von Steigerungen insbesondere der Lohn- und    Materialkosten, erhöhen. Die Preiserhöhung muss den tatsächlich eingetretenen Kostensteigerungen angemessen sein. Der Besteller ist zum Rücktritt vom Vertrag nach    vorheriger Ankündigung berechtigt.

3.    Die Zahlung erfolgt nach den im Angebot bzw. in der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen. Zahlungsbedingungen sind wählbar nach §8.


§ 5 Lieferung und Lieferzeit

1.    Wenn nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ab unserem Werk oder Auslieferungslager.

2.    Dem Kunden zumutbare Teillieferungen sind zulässig. Durch Teillieferungen entstandene höhere Kosten trägt die MIDAS Surfaces GmbH, wenn dies im Angebot nicht    ausdrücklich vorab ausgewiesen wurde.

3.    Die Einhaltung von vereinbarten Fristen zur Lieferung setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlicher Genehmigungen,    Freigaben und Beistellungen (Rohmaterial, Chemikalien etc.) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden    voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.

4.    Erhebliche, unvorhersehbare sowie von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen, Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle von unseren Lieferanten sowie    Betriebsunterbrechungen auf Grund von Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung,    Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand und Fälle höherer Gewalt bei uns und unseren Lieferanten verlängern die Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses, soweit sie für die Lieferfähigkeit der Ware von Bedeutung sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem Kunden unverzüglich mit. Wird hierdurch die Lieferung um mehr als einen Monat verzögert, sind sowohl der Besteller als auch wir unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen berechtigt, hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten. Jegliche Haftungen, die durch einen Ausnahmezustand im eigenen oder im zu beliefernden Land auftreten schließen wir aus.

5.    Erfolgt die Lieferung in Leihbehältern, so sind diese innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der Lieferung restentleert und frachtfrei zurückzusenden. Verlust und Beschädigung einer Leihverpackung gehen, solange diese nicht an den Lieferer zurückgelangt ist, zulasten des Bestellers, wenn der Verlust oder die Beschädigung von ihm zu vertreten ist. Leihverpackungen dürfen nicht zu anderen Zwecken oder zur Aufnahme anderer Produkte verwendet werden. Sie sind lediglich für den Transport der gelieferten Ware bestimmt. Beschriftungen dürfen nicht entfernt werden.

6.    Einwegverpackungen werden nicht von uns zurückgenommen, stattdessen nennen wir dem Kunden einen Dritten, der die Verpackung entsprechend der Verpackungsverordnung einem Recycling zuführt.

7.    Die Wahl des Versandweges oder der Versandart bleibt uns in den Fällen, in denen wir die Frachtkosten tragen, vorbehalten.

8.    Schadensersatzansprüche gegen die MIDAS Surfaces GmbH infolge Verzuges richten sich nach § 11.


§ 6 Lieferungen ins Ausland

1.    Hinsichtlich der Versandkosten in das Ausland werden wir auf Anfrage ein konkretes Angebot unterbreiten. Die Beachtung der Aus- und Einfuhrbestimmungen sowie der    nationalen Vorschriften obliegt dem Kunden; dies schließt Einfuhrzölle, Steuern, Zollabfertigung, Genehmigungen oder sonstige behördliche Anforderungen des jeweiligen    Einfuhrlandes ein. Jegliche Kosten, Gebühren oder Aufwendungen, die im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen und Genehmigungen entstehen, gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden.

2.    Es obliegt dem Kunden, sich vor Auftragserteilung über sämtlichen relevanten Vorschriften zur Verarbeitung des Produkts und den Kosten in seinem Land zu informieren und sicherzustellen, dass er die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung geltender Vorschriften trifft.


§ 7 Versandkosten und Verpackung

1.    Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

2.    Die Art der Verpackung bleibt uns überlassen. Es sei denn, der Kunde erteilt bestimmte Versandanweisungen. Etwaige Zusatzkosten gehen auch nach Angebotsbestätigung    bei Sonderwünschen zu Lasten des Kunden.

3.    Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen, soweit dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie bildet in jedem Fall einen Teil der Ware und ist deshalb bei Fälligkeit des gesamten Kaufpreises zu bezahlen.


§ 8 Gefahrübergang

1.    Die Gefahr geht mit Meldung der Versandbereitschaft und vor Verladung der Ware in unserem Werk auf den Kunden über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart     worden ist. Dies gilt auch dann, wenn auf Wunsch des Kunden sich die Auslieferung verzögert. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang     maßgebend. Sie muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach unserer Meldung über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Kunde darf die Abnahme bei   Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern. Verzögert sich die Abnahme infolge von Umständen, die uns nicht zuzurechnen sind, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Abnahmebereitschaft auf den Kunden über.

2.    Wird der Versand oder die Abnahme aus Umständen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so können wir beginnend einen Monat nach Anzeige der Versand- bzw.    Abnahmebereitschaft Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat dem Kunden berechnen, höchstens jedoch 5 % des Rechnungsbetrages, es sei denn, dass höhere Kosten durch uns nachgewiesen werden.

3.    Im Falle der Versendung werden wir auf Wunsch des Kunden auf dessen Kosten zu seinen Gunsten eine Transportversicherung abschließen. Transportschäden sind uns sowie  dem anliefernden Spediteur unverzüglich schriftlich anzuzeigen.


§ 9 Zahlung

Es bestehen folgende Zahlungsmöglichkeiten:

1.    Bankeinzug (innerhalb Deutschlands)
2.    Nachname
3.    Vorauskasse
4.    Wechsel werden nicht angenommen.
5.    Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.


§ 10 Eigentumsvorbehalt

1.    Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunde aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche. Soweit der Wert aller uns zustehenden Sicherungsrechte die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der    Sicherungsrechte freigeben.

2.    Eine Verarbeitung oder Vermischung nimmt der Kunde für uns vor, ohne dass hieraus für uns eine Verbindlichkeit entsteht. Für den Fall der Verarbeitung oder Vermischung mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen, überträgt der Kunde schon jetzt zur Sicherung unserer Forderung auf uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen mit der Maßgabe, dass der Kunde die neue Sache für uns verwahrt.

3.    Der Kunde ist berechtigt, über die Erzeugnisse im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns rechtzeitig nachkommt.

4.    Forderungen aus dem Verkauf von Waren, aus denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an den verkauften Waren  zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Verbindet oder vermischt der Kunde die gelieferte Ware entgeltlich mit einer Hauptsache Dritter, so tritt er bereits jetzt seine Vergütungsansprüche gegen den Dritten bis zur Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Ware zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

5.    Auf unser Verlangen hat uns der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und über die an uns abgetretenen    Forderungen zu geben sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen.

6.    Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu sichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hiermit im Voraus an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

7.    Das Recht des Kunden zur Verfügung über die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Erzeugnisse sowie zur Einziehung der uns abgetretenen Forderungen erlischt,    sobald er die Zahlung einstellt oder in Vermögensverfall gerät. Treten diese Voraussetzungen ein, sind wir berechtigt, unter Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts ohne Nachfristsetzung oder Ausübung des Rücktritts die sofortige einstweilige Herausgabe der gesamten unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu verlangen.

8.    Soweit der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Landes, in dem sich die gelieferte Ware befindet, nicht wirksam sein sollte, hat der Besteller auf unser Verlangen eine gleichwertige Sicherheit zu bestellen. Kommt er diesem Verlangen nicht nach, können wir ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsziele sofortige Bezahlung sämtlicher offener Rechnungen verlangen.


§ 11 Rechte bei Mängeln

Für Sach- und Rechtsmängel leisten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche - vorbehaltlich § 11 - Gewähr wie folgt:

1.    Sachmängel

a)    Nach unserer Wahl bessern wir alle diejenigen Teile nach oder liefern diejenigen Teile neu, die sich infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als    mangelhaft herausstellen. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

b)    Der Kunde hat uns zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, anderenfalls    sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen, insbesondere zur Abwehr unverhältnismäßiger großer Schäden hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Wir sind jedoch sofort zu verständigen.

c)    Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle - eine uns    gesetzte angemessene Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises ist ansonsten ausgeschlossen.

d)    Keine Gewähr übernehmen wir insbesondere in folgenden Fällen:

    -    ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung durch den Kunden

    -    ungeeigneter Untergrund

    -    chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie von uns nicht zu verantworten sind

    -    geringe Farbabweichungen, die die Differenzen branchenüblicher Werte nicht übersteigen bzw. die innerhalb der Anforderungen von Güterichtlinien der Normen liegen

    -    vom Auftraggeber unseres Kunden vor Verarbeitung der Materialien unterlassene Probeentnahme von der Richtigkeit der angelieferten Materialien hinsichtlich Art und Farbton

    -    handelsübliche Abweichungen der Lieferung in Farbe, Gewicht und Beschaffenheit

    -    handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Gewicht und Beschaffenheit der Lieferung von eventuellen Vorlagen und Mustern

    -    wenn das Material aufgrund einer langen Lagerzeit von mehr als drei Monaten auf der Baustelle Schaden genommen hat

    -    wenn Teile unseres Produktes oder einzelne Komponenten unseres Produktes mit Fremdprodukten oder nicht aus dem Hause MIDAS Surfaces GmbH stammenden

         Materialien/Produkten verwendet oder kombiniert werden.

e)    Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, haften wir nicht für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt, für ohne unsere vorherige Zustimmung    vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.

f)    Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns wegen entstandener Aufwendungen in der Lieferkette zu seinem Auftraggeber bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem    Abnehmer, keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat. Soweit sich die Aufwendungen dadurch erhöhen, dass die Lieferung     nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, haben wir diese nicht zu ersetzen, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsmäßigen Gebrauch.

g)    Der Kunde verpflichtet sich zu Sicherung von Informationen für etwaige Mängelanzeigen, vor und nach der Verarbeitung des Materials aussagekräftige Bilder und Videos vom Anbringungsort, der Baustelle und dem Endprodukt anzufertigen.

2.    Rechtsmängel

a)    Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten, so werden wir auf unsere Kosten dem Kunden grundsätzlich  das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder die Lieferung in einer für den Kunden zumutbaren Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich unangemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Besteller zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.    Unter den genannten Voraussetzungen steht auch uns ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.

b)    Unsere in §10, 2 a genannten Verpflichtungen sind vorbehaltlich des § 11, 2 für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend.

 

§ 12 Haftung

1.    Wir haften nicht für Lieferverzögerungen oder Nichtlieferung, soweit diese hervorgerufen sind durch Ursachen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen und mit der üblichen Sorgfalt nicht verhindert werden konnten. Die Verursachung von Verzögerungen durch Transportunternehmer gilt nicht als höhere Gewalt.

2.    Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir - aus welchem Rechtsgrund auch immer - nur
    -    bei Vorsatz
    -    bei grober Fahrlässigkeit unserer Organe oder leitenden Angestellten
    -    bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
    -    bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben
    -    bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird
    -    bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in Letzterem Falle begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
    -    Unsere Haftung ist bei einfacher Fahrlässigkeit auf den Wert der mangelhaften Lieferung begrenzt, d.h. wir ersetzen zusätzlich zum Ersatz des Produktes oder der Rückerstattung des Kaufpreises einen weiteren Schaden nur bis zur Höhe des Kaufpreises des mangelhaften Produktes. Bei grober Fahrlässigkeit ersetzen wir einen Schaden in doppelter Höhe des Kaufpreises des mangelhaften Produktes.


§ 13 Verjährung

Sachmängelansprüche und Schadensersatzansprüche nach §§ 10 und 11 verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich für Bauwerke und Sachen für Bauwerke in § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie für Rückgriffsansprüche in § 479 Abs. 1 BGB und Baumängel in § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorgeschrieben sind. In Fällen der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels geltend ebenso die gesetzlichen Verjährungsfristen wie bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.


§ 14 Handel & Weitervertrieb:

1.    Der Kunde, wenn er als Händler von der Midas Sufaces GmbH anerkannt wurde, ist berechtigt, die erworbenen und vollständig bezahlten Produkte an Dritte weiter zu    veräußern. Dies ist jedoch ausschließlich unter Verwendung der eingetragenen Marke 'MIDAS Metall®' oder 'MIDAS Metal®' gestattet, sofern keine schriftlichen Nebenabreden vorliegen.

2.    Der Verkauf unter einer Eigenmarke ist ohne schriftliche Vereinbarung untersagt.

3.    Die zusätzliche Verarbeitung eines Fremdprodukts unter der Marke 'MIDAS Metall®' oder 'MIDAS Metal®' ist untersagt, stellt eine Verletzung des Markenschutzes dar und    zieht Klagen der Unterlassung oder Schadenersatzansprüche nach sich.

 

§ 15 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1.    Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der MIDAS Surfaces GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die     Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2.    Soweit der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Leinefelde-Worbis ausschließlicher     Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten sowie Erfüllungsort.

3.    Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die     Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


§ 16 Datenschutz

1.    Wir speichern zur Bearbeitung der Aufträge Kundendaten, die auftragsbezogenen sind. Wir verpflichten uns zu einem umfassenden Schutz Ihrer persönlichen Daten nach den    Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Darüber hinaus sichern wir zu, Adressdaten nicht an Dritte weiterzugeben, sondern sie nur bei unseren Logistik- Dienstleistern zu verwenden.

2.    Vor einer Belieferung auf Rechnung sowie in sonstigen Fällen bei berechtigtem Interesse behalten wir uns vor, gegebenenfalls eine Bonitätsauskunft einzuholen. Wir behalten uns das Recht vor, im Falle von großen Aufträgen im Ausland (außerhalb der EU) von Neukunden vor der Auftragsabwicklung Referenzen über die Vertrauenswürdigkeit des Unternehmens einzuholen.

 

MIDAS Surfaces GmbH

Geschäftsführende Gesellschafterin: Ilona Napp
Geschäftsführer: Wolfgang Napp, Silvana Conradi
Nordhäuser Straße 40
37339 Leinefelde-Worbis
Telefonnummer: 036074/630812
Telefaxnummer: 036074/630822
E-Mail-Adresse: midas@midassurfaces.de
Stand: 20.10.2023